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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2009 – Flächenplanung

18. August 2009

Seit dem 18. August 2009 gilt auch für die jetzt unter dem Begriff Flächenplanung zusammengefassten Leistungen der Stadt- und Landschaftsplaner eine neue Honorarordnung.

Maßgeblich ist sie für alle Leistungen, die nach Inkrafttreten vereinbart worden sind. Vorher übertragene Leistungen richten sich nach dem bisherigen Recht.

Infolge einer neuen Gliederung der Leistungsbereiche, eines umfassenden Allgemeinen Teils und mehrfacher Anlagen sind die bisherigen Bestimmungen und die Auswirkungen der Änderungen im neuen Recht nicht ohne eine gewisse Mühe auszumachen.

Der BDA möchte mit dieser Gegenüberstellung in Stichworten – und deshalb verkürzt – seinen Mitgliedern, zu denen auch Stadtplaner gehören, sowie der Auftraggeberseite ein „Orientierungsgeländer“ für Bauleitplanung vorlegen und die Möglichkeiten zu Honorarvereinbarungen auflisten.

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