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„Urbane Gebiete“: Info-Veranstaltung in Berlin

5. Mai 2017

Die Rechtsanwaltskanzlei des Berliner BDA-Vertrauensanwalts Dieter Stassen bietet eine Informationsveranstaltung zu Urbanen Gebieten am 8. Juni in Berlin an.

Das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts (BauGB und BauNVO) steht nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag und Beratung im Bundesrat kurz vor seiner Verkündung, voraussichtlich noch im Mai.

Im Zentrum des Interesses stehen bei vielen Architekten die neu geschaffenen „urbanen Gebiete“. Sie sind der Versuch, bezahlbaren Wohnraum in Innenstadtlagen zu schaffen und Baulücken unkompliziert zu schließen. Wohnen und Arbeit sollen näher zusammenrücken und die „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ (Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt) von der Phantasie in die Realität umgesetzt werden.

Dazu hat der Gesetzgeber in der BauNVO die urbanen Gebiete als einen neuen Baugebietstyp geschaffen, der sich hinsichtlich der zulässigen Nutzungen und der baulichen Dichte zwischen „Mischgebiet“ und „Kerngebiet“ bewegt (§ 6 a BauNVO). Zulässig sind hier Wohnen und Gewerbe sowie soziale, kulturelle und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

Urbane Gebiete: Alles wird gut?

Sind die urbanen Gebiete nun der Weisheit letzter Schluss? Viel diskutiert sind sie heute schon – irgendwo zwischen Heilsbringer und Mogelpackung. Kritische Stimmen verwiesen auf ungelöste Probleme im Zusammenhang mit der BImSchV und passiven Schallschutzmaßnahmen, auf neue Probleme aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf alte Probleme bei der Nachverdichtung.

Die Kanzlei Stassen geht in ihrer Veranstaltung „Urbane Gebiete – Echte Chance oder Mogelpackung?“ am 8. Juni 2017, 18.30 Uhr, in den Kanzleiräumen am Kurfürstendamm 188 in Berlin diesen Fragen nach. Es werden die Änderungen des BauGB und der BauNVO im Detail dargestellt und im Gesamtkontext für die Praxis bewertet. Anmeldung unter post@stassenllp.com.