1. Juni 2018
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Neuregelungen darin sind auch für Architekturbüros von Bedeutung. Die Bundesarchitektenkammer hat mit den Landesarchitektenkammern eine Orientierungshilfe veröffentlicht, in der verschiedene Muster aufgeführt sind. Architekten können sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz informieren.