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3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen

21. April 2020

Die Planungs- und Baubranche tritt für maximalen Gesundheitsschutz ein

Die Fortführung der Baustellen ist ein Beitrag zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur in Bayern, so die Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Kerstin Schreyer, in einer Erklärung vom 30.03.2020. Besonders wichtig ist es dabei, die Ansteckungsgefahr für die am Bau Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Dass ein maximaler Gesundheitsschutz Voraussetzung dafür ist, dass die Bautätigkeit in der aktuellen Situation nicht ruhen muss, darüber sind sich die Bayerische Architektenkammer, der Bayerische Bauindustrieverband, die Bayerische Ingenieurekammer-Bau sowie der Landesverband Bayerischer Bauinnungen einig. Sie sind entschlossen, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Menschen am Bau und den Projekterfolg in Einklang zu bringen – durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, Regeln für Besprechungen auf Baustellen sowie die Betonung des Stellenwerts der Sicherheits- und Gesundheitskoordination angesichts der Corona-Krise.

Hierzu wurde sich auf folgende „3 Punkte zum Umgang mit COVID 19 auf Baustellen“ geeinigt:

1. Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Baustellen
Mit der Handlungshilfe für das Baugewerbe vom 20.03.2020 hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) die bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen im Hinblick auf die Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ergänzt.

2. Besprechungen auf den Baustellen
Auf den Baustellen sollen persönliche Besprechungen nur stattfinden, wenn und soweit diese für den reibungslosen Betrieb der Baustelle unabdingbar sind. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Zahl der Besprechungsteilnehmer so gering wie möglich ist und ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den einzelnen Gesprächsteilnehmern eingehalten wird. Im Übrigen sollen Arbeitsbesprechungen soweit irgend möglich telefonisch oder digital organisiert werden.

3. Stellenwert der Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Die Verantwortung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz obliegt dem Bauherrn. Der Koordination der notwendigen Maßnahmen sowie der Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes kommt im Pandemiefall besondere Bedeutung zu. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator insbesondere die Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten so zu organisieren, dass eine aus- reichende räumliche und zeitliche Trennung der auf der Baustelle befindlichen Personen so weit wie möglich gewährleistet ist.

Auch ansonsten gilt: Außer den hier genannten Schutzmaßnahmen sind alle weiteren Schutzmaßnahmen, die für die Tätigkeit und für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind, weiterhin umzusetzen.

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