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Neue BDA-Publikation: Architektur und Fotorecht

19. März 2021

Das BDA-Präsidium hat am 18. März 2021 eine Publikation in der „Grauen Reihe“ beschlossen mit dem Titel  „Architektur und Fotorecht. Eine Handreichung“.

Architektinnen und Architekten sowie Architekturfotografinnen und -fotografen stehen als Auftraggeberinnen und Auftragnehmer in einem partnerschaftlichen beruflichen Verhältnis zueinander. Dennoch gab es in der Vergangenheit Missverständnisse im Hinblick auf den Umfang der Nutzung von Fotoaufnahmen und das Urheberrecht. Insbesondere war die Verwendung von Fotos bei Einreichungen für Preisverfahren oft nicht ausreichend geklärt.

Um hier für Aufklärung und Rechtssicherheit zu sorgen, haben der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V. und der Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V. 2020 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die als Mustervereinbarung eine Leuchtturmfunktion für die gesamte Branche beansprucht. Alle wesentlichen Inhalte der Kooperationsvereinbarung sind in die Muster-Lizenzvereinbarung im Anhang dieser Publikation eingeflossen.

(Download siehe unten)

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