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BDA-Vertrauensanwälte: Ist die HOAI wirklich nicht zu retten?

6. Juli 2021

Der Berufsstand der Architekten und Ingenieure bedauert den faktischen Wegfall der Honorarordnung (HOAI). Der Gesetzgeber hat in vermeintlich gebotener Erfüllung einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI aufgegeben. Damit droht ein ruinöser Preiswettbewerb unter Planungsbüros und letztlich ein Verlust an Baukultur.

Doch war die Aufgabe der Höchst- und Mindestsätze wirklich alternativlos? Die Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA sind da anderer Ansicht und begründen dies mit anhängendem Aufruf.

Im Kern geht es darum, dass das Urteil des EuGH nicht konsequent umgesetzt wurde. Denn heute können Architektenleistungen grundsätzlich von jedem erbracht werden – ohne eines besonderen Nachweises der Befähigung. Somit verstoßen die Mindestsätze der HOAI zwar gegen die europarechtlichen Vorgaben, dies aber letztlich nur, weil sie nicht durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen flankiert wurden. Denkbar wäre hier z.B. eine vergleichbare Vorgehensweise wie bei den Rechtsdienstleistungen, d.h. das Aufstellen von besonderen qualitativen Anforderungen an Dienstleister. Im Rahmen eines Planungsdienstleistungsgesetzes müssten also qualitätssichernde gesetzgeberische Vorgaben dafür geschaffen werden, wer Architektenleistungen erbringen darf. Damit könnten die Mindestsätze der HOAI EuGH-konform beibehalten werden.

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