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HANNES-MEYER-PREIS 2024 – Auslobung

8. April 2024

 

Der BDA Sachsen-Anhalt schreibt für 2024 zum sechsten Mal den >Hannes-Meyer-Preis<, den Architekturpreis des BDA-Landesverbandes aus und lädt damit alle Berechtigten auf der Basis der folgenden Auslobung zur Teilnahme ein.

1. Allgemeine Zielstellung

Der BDA Bund Deutscher Architekten sieht die Förderung hervorragender zeitgemäßer Architektur sowie die öffentliche Würdigung und Heraushebung von Architektinnen und Architekten als Urheber und Autoren solcher Objekte als eine wesentliche Aufgabe an.

Die Vergabe eines Architektur-Preises im Land Sachsen-Anhalt ist einer hohen gestalterischen Qualität, dem bewussten Umgang mit Ressourcen, Nachhaltigkeit, gesellschaftlichem Nutzen sowie der sozialen und kulturellen Relevanz verpflichtet. Auch kleinere Objekte, wie z.B. Einfamilienhäuser, Um- oder Anbauten, die in der Summe eine regionale Baukultur prägen, sollen dabei in den Fokus rücken.

Der Name >Hannes-Meyer-Preis< wurde gewählt, da mit diesem Architekten im besonderen Maße soziale Verantwortung für Geplantes und Gebautes und hohe baukünstlerische Qualität verbunden sind und er als Lehrer und Direktor am Bauhaus Dessau bleibende Spuren in der Architekturgeschichte des Landes hinterließ.

 

2. Grundlagen des Verfahrens

Der BDA-Preis Sachsen-Anhalt wird Bauwerken, baulichen Ensembles, städtebaulichen Anlagen und Innengestaltungen zuerkannt, die in Sachsen-Anhalt realisiert wurden. Er wird in der Regel alle 3 Jahre vergeben und ordnet sich so in den Rhythmus der Vergabe des großen bundesweiten BDA-Preises >Nike< ein.

Verantwortlich für die Vergabe ist der Landesvorstand des BDA Sachsen-Anhalts. Das Verfahren ist nicht anonym.

 

3. Teilnahme, Termine, Gebühren

Zur Einreichung berechtigt sind alle Architekturbüros, die ein entsprechendes Bauwerk in Sachsen-Anhalt im unten genannten Zeitraum realisiert haben. Vorschläge zur Einreichung können auch vom Landesvorstand selbst, von Mitgliedern des Landesverbandes, von Bauherren, Behörden o.ä. gemacht werden, wenn die betroffenen Architektinnen und Architekten sich damit einverstanden erklärt haben.
Die Fertigstellung der Objekte darf höchstens 5 Jahre, vom Tage der Auslobung gerechnet, zurückliegen. Als Auslobungstag für den Preis 2024 gilt der 08. April 2024.
Der >Hannes-Meyer-Preis 2024< wird in einem 1-stufigen Verfahren vergeben. Interessierte Teilnehmer müssen bis zum 07. Juli 2024, unter Verwendung der Layoutvorgabe, Ihre Arbeiten eingereicht haben.

Die Layoutvorgabe kann ab dem 08. April 2024 HIER zusammen mit Anmerkungen zur Bearbeitung, der Verfasser- sowie Urheberrechtserklärung heruntergeladen werden. Die Gestaltung der Einreichung nach dem bereitgestellten Musterlayout ist zwingend. Der Auslober lässt die eingereichten Beiträge auf ein einheitliches Ausstellungssystem drucken. Die entstehenden Druckkosten sind mit der Teilnahmegebühr abgegolten.

Ein Objekt darf nur einmal zum BDA-Preis des Landesverbandes eingereicht werden. Jede/r Architekt/in kann sich mit maximal drei Objekten beteiligen. Projekte, die bereits für einen BDA-Preis auf Bundesebene (Nike) nominiert wurden, sind von der Teilnahme auf Landesebene ausgeschlossen.

Für jedes Objekt, das in die engere Wahl kommt, wird eine vom Vorstand des Landesverbandes beschlossene Teilnahmegebühr erhoben, die zur teilweisen Deckung der Unkosten des Verfahrens verwendet wird. Für den BDA-Preis 2024 beträgt die Gebühr 100,00 EUR pro eingereichte Arbeit. Die Gebühr ist umsatzsteuerbefreit und bis zur Abgabe auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN: DE27 8104 0000 0250 2623 00
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank Magdeburg
Kontoinhaber: BDA LV Sachsen-Anhalt
Kennwort: Hannes-Meyer-Preis 2024 / Büroname / Projektname

Mehrere Einreichungen mit einzelnen Gebühren können als summierter Überweisungsbetrag durchgeführt werden.

 

4. >Hannes-Meyer-Preis< und Anerkennungen

Es werden der >Hannes-Meyer-Preis< und zwei gleichwertige Anerkennungen vergeben, die nicht mit finanziellen Zuwendungen verbunden sind. Der >Hannes-Meyer-Preis< besteht aus einer Skulptur, einer Urkunde und einer Replik des Bauhausschachspiels von Josef Hartwig, die Anerkennungen aus einer Skulptur und einer Urkunde. Die Jury kann nach eigenem Ermessen zusätzlich lobende Erwähnungen aussprechen. Die Ausgezeichneten sind berechtigt, im Einvernehmen mit den Bauherren eine Tafel an den entsprechenden Gebäuden anbringen zu lassen.

5. Einzureichende Unterlagen

Je Objekt sind auf einem Plan im Hochformat alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen aufzubringen: Lageplan, wesentliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Details nach Ermessen und Fotografien des Objektes. Jeder Plan ist mit Objektbezeichnung, Bauort, Bauherrn, Autorennamen und Realisierungszeitraum zu versehen.

Liste der einzureichenden Unterlagen je Projekt:

    1. ein PDF-Dokument des fertig gelayouteten Präsentationsblattes, gestaltet gemäß der bereitgestellten Vorlage
    2. alle Abbildungen/Fotografien des Präsentationsblattes als einzelne Dateien als JPG in höchstmöglicher Auflösung
    3. alle Pläne/Zeichnungen des Präsentationsblattes wenn möglich als Vektorgrafik-PDF, keine Pixelgrafik
    4. Erläuterungstext separat als PDF und Text-Dokument max. 3 A4 Seiten
    5. Formular Bildrechte als PDF-Dokument

Die Verfasserin/der Verfasser hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der Datenträger und die Dateien keine Restriktionen (z.B. passwortgeschützte PDF), die die Weiterverarbeitung erschweren oder unterbinden, besitzen. Ferner obliegt es dem Verfasser die eingesandten Daten in bestmöglicher Qualität einzureichen (z.B. Auflösungen von mindestens 300dpi bei Abbildungen) sodass diese reproduziert werden können.

 

6. Abgabe der Arbeiten

Reichen Sie Ihren Wettbewerbsbeitrag bis spätestens 07. Juli 2024 ein.

Nutzen Sie dazu als erstes den Online-Fragebogen und tragen Sie alle benötigten Informationen wahrheitsgemäß in den Fragebogen ein.

Ihre Arbeiten sind in digitaler Form einzureichen. Der Abgabeplan soll dabei als PDF-Datei in einer Qualität von 300 dpi in Originalgröße und die Fotos als JPG-Dateien bereitgestellt werden. Achten Sie bitte auf eine entsprechend hohe Qualität der Dateien, da die digitalen Daten für die spätere Veröffentlichung vorgesehen sind.

Sie können Ihre Wettbewerbsunterlagen auf einem der zwei folgenden Wege einreichen:

  • per Upload: Laden Sie ihr gepacktes ZIP-Archiv mit Büro und Projekt als Dateinamen direkt HIER hoch. Versuchen Sie eine maximale Größe von 100MB pro Upload einzuhalten. Der Upload wird Ihnen direkt im Browser bestätigt.
  • per Mail: Sie können uns eine Email an hmp@drauschkefliegel.de mit einem We-Transfer-Link senden oder aber eine normale Email mit einem Anhang schicken. Bitte beachten Sie die zulässige Email-Anhangsgröße von maximal 20MB. Verpacken Sie Ihre Einzeldokumente in einem ZIP-Archiv mit Büro und Projekt als Dateinamen.

 

7. Beurteilungskriterien

Den Beurteilungen werden die an ein Bauwerk/Bauensemble hoher Qualität anzulegenden Maßstäbe zugrunde gelegt wie hohe gestalterische und funktionale Qualität, räumliche Einordnung, Originalität, Nachhaltigkeit bei Baukonstruktion, Materialwahl und Energiekonzept (siehe auch allg. Zielstellung Pkt.1). Dabei bleibt die Wertung der einzelnen Komponenten von Fall zu Fall der Jury vorbehalten.

 

8. Jury

Der BDA-Landesvorstand hat folgende Personen in die Jury berufen.

Preisrichterinnen und Preisrichter:

Dr. Anke Schettler, Schettler & Partner, Weimar

Prof. Hilde Léon, léonwohlhage, Berlin

Rainer Hofmann, bogevischs buero, München

Die Jury tagt voraussichtlich am 6. September 2024 in Magdeburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit und erklärt ihre Unabhängigkeit von Bauherren, Einreichern sowie bau- und materialwirtschaftlichen Interessen und Abhängigkeiten.

Ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten nicht ausreichend viele oder den Qualitätskriterien genügende Arbeiten eingereicht worden sein, kann die Jury auf die Vergabe von einer oder beider Anerkennungen verzichten. Der Preis ist auf jeden Fall zu vergeben.

 

9. Veröffentlichung

Es erfolgt eine öffentliche Preisverleihung mit vorausgegangener Presse-Erklärung und Informationen an alle relevanten Medien. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 07.11.2024 im Rahmen der Ausstellungseröffnung in Magdeburg statt. Die eingereichten Arbeiten werden danach in weiteren Ausstellungen und Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

In Verantwortung des Auslobers wird eine gedruckte Broschüre als Ausstellungskatalog veröffentlicht.

 

10. Rechtliches

Mit Abgabe der Unterlagen an den Auslober erkennen die Teilnehmenden die Auslobungsbedingungen zum >Hannes-Meyer-Preis 2024< an.

Sie erteilen damit ihre Zustimmung zu Veröffentlichungen und stellen dem BDA-Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Unterlagen ohne Anspruch auf Vergütungen und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.

Außerdem wird eine Freistellungserklärung für Bildrechte gemäß der Lizenz-Vereinbarung zwischen BDA-Bund und dem Bundesverband Architekturfotografie BVAF e.V. zusätzlich Bestandteil der Auslobung.

 

Halle, den 08.04.2024

Der Vorstand

BDA-Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

 

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