Der Anspruch, die Institution Kirche zum offenen Ansprechpartner im alltäglichen, innerstädtischen Leben zu machen, wird mit der großen „Fenstergeste“ zur Fußgängerzone klar und zeichenhaft in Architektur umgesetzt.
Das Preisgericht anerkennt die Leistung der nahezu unsichtbaren Funktionsbewältigung. Auf beengtestem Raum werden 6 unterschiedliche Bestandshöhen erschlossen und doch dominiert die offene „Willkommensgeste“, die sich auch im Obergeschoss nochmals über den Stadtbalkon äußert. Ebenso erscheint der Umgang mit dem Denkmal durch das Erscheinungsbild der Ergänzung durchaus angemessen. Leider fehlt jedoch am Ende durch den Einsatz einer unentschiedenen, teilweise verspielten Material- und Formenwahl im Inneren und die nur durchschnittliche Detailqualität die Brillanz, die das Denkmal wünschenswerterweise gekrönt hätte. Dadurch verliert die ursprünglich treffliche Geste an Kraft. Dennoch sieht das Preisgericht in diesem Architekturbeitrag eine eindeutige Aufwertung der zuvor gesichtslosen Bestandssituation.