Förderung des Architektennachwuchses: BDA Studienpreis setzt Impulse für Qualität und Innovation

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland loben in diesem Jahr gemeinsam den BDA Studienpreis aus. Dieser Preis ist ein Förderpreis für den Architektennachwuchs und bietet jungen Studierenden die Möglichkeit, sich zu profilieren und zu positionieren. Teilnahmeberechtigt sind alle Architekturfakultäten in Rheinland-Pfalz und Saarland. Mit der Auslobung dieses Studienpreises verweist der BDA auf die Verantwortung der Architektenausbildung als Grundlage für die künftige Qualität der gebauten Umwelt. Die kulturelle Bedeutung des Planens und Bauens soll bewusst gemacht werden. Die Auszeichnungen werden unter der Doppelschirmherrschaft der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen sowie, dem saarländischen Minister für Inneres, Bauen und Sport, Reinhold Jost verliehen.

TEILNAHME

Teilnahmeberechtigt sind Studierende oder Absolventen der Fachrichtung Architektur der Architekturfakultäten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland.
Arbeiten, die bereits in vorherigen Preisverfahren eingereicht wurden (z. B. BDA Studienpreis Rheinland-Pfalz 2021 oder Masterpreis 2017 des BDA-Saar), sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

GEGENSTAND DER AUSZEICHNUNG

Es dürfen Studien- und Diplom- bzw. Masterarbeiten, die seit dem Sommersemester 2017 erarbeitet wurden. Jede Architekturfakultäten kann über den jeweiligen Fachbereich und mit dessen Empfehlung Arbeiten nominieren, die besondere gestalterische, konstruktive oder städtebauliche Qualitäten aufweisen.
Sowohl Einzel- als auch Gruppenarbeiten sind willkommen. Einreichungen sollten abgeschlossene Studienarbeiten sein, die entweder von den Lehrstühlen betreut oder eigenständig erarbeitet wurden. Die Verfasser der drei besten Arbeiten werden mit dem BDA Studienpreis in Form einer Urkunde sowie der BDA Bronzeplastik ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld von jeweils 500 Euro. Zusätzlich wird ein Jahresabonnement der renommierten BDA Zeitschrift „die architekt“ vergeben.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Pläne
Je Arbeit dürfen maximal zwei Pläne DIN A1 Hochformat (gerollt) eingereicht werden. Die Unterlagen müssen alle zum Verständnis des Entwurfs erforderlichen Inhalte (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.) beinhalten. Der Name des Verfassers, der Hochschule/Universität und des Betreuers sind auf den Plänen anzugeben.

Erläuterungsbericht
Ein Blatt DIN A4 mit schriftlicher Darstellung der Entwurfsaufgabe und des architektonischen Konzepts.

Daten
Alle Unterlagen wie Pläne, Fotos und Texte im Format JPEG und PDF für die Publikation über WeTransfer, Dropbox etc. oder alternativ USB-Datenträger.

Begleitschreiben
Formloses Begleitschreiben des Hochschul- bzw. Universitätslehrers, der die Arbeit nominiert.

ABGABE DER UNTERLAGEN

Die Unterlagen müssen bis zur Abgabefrist an der folgenden Anschrift eingereicht werden:

BDA Rheinland-Pfalz | Saar
Fackelcenter, 6. OG rechts
Richard-Wagner-Straße 1
67655 Kaiserslautern

Die eingereichten Unterlagen oder Datenträger werden nicht zurückgesendet, können aber nach Abschluss des Verfahrens in der Geschäftsstelle abgeholt werden.

Ansprechpartner und Termine

BDA Landesverband Rheinland-Pfalz
c/o Fackelcenter, 6. OG rechts
Richard-Wagner-Straße 1
67655 Kaiserslautern

Olga Kraft
Referentin der Geschäftsstelle

T. +49.631.310 717-14
F. +49.631.310 717-29
auszeichnung@bda-rlp.de

 

Terminübersicht

Ausgabe der Auslobung
Montag, 1. April 2024

Abgabeschluss der Einreichungen
Freitag, 16. August 2024 | 16:00 Uhr

Jurysitzung
Freitag, 4. Oktober 2024
in Kaiserslautern

Preisverleihung
Donnerstag, 28. November 2024